Gründen im Landkreis Bernkastel-Wittlich
Du wohnst in Wittlich, Morbach oder einer der kleineren Gemeinden im Landkreis Bernkastel-Wittlich und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber fragst dich, wie du den Businessplan schreibst oder welche Förderung es gibt. Oder du bist unsicher, ob dein Vorhaben tragfähig ist und wer dir bei den ersten Schritten hilft. Im Landkreis mit seinen rund 113.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt es klare Anlaufstellen – und eine Möglichkeit, ein kostenloses Gründungscoaching zu bekommen, das komplett online stattfindet und von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt wird.
Wer ist für dich zuständig? Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Trier für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich selbständig machen willst. Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Bernkastel-Wittlich deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) unterstützen. Mit diesem Gutschein kannst du ein Einzelcoaching nutzen, in dem du deinen Businessplan und die Finanzplanung erarbeitest – ohne Kosten für dich.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro in deiner Nähe. Das ist besonders praktisch, wenn du in einer der kleineren Gemeinden wie Thalfang, Osann-Monzel oder Lieser lebst. Im Coaching wird Schritt für Schritt geklärt, wie dein Vorhaben aussehen soll, welche Zahlen du brauchst und wie du den Antrag auf Förderung stellst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.

