Gründen in Trier
Wer in Trier für dein Gründungsvorhaben zuständig ist
In Trier entscheidest du mit deiner aktuellen Situation, an welche Stelle du dich wendest. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Trier für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, wenn du dich selbständig machen möchtest. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Trier, Stadt dein Ansprechpartner. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen prüfen individuell, ob eine Förderung für dich infrage kommt – und ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Mit diesem Gutschein kannst du ein kostenloses Gründungscoaching in Anspruch nehmen, das dir hilft, dein Vorhaben strukturiert vorzubereiten.
Dein Weg zum Gründungscoaching in Trier
Das Coaching findet ausschließlich online statt und ist für dich kostenlos, wenn du den AVGS der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters Trier nutzt. Du brauchst kein Büro vor Ort und kannst die Termine flexibel wahrnehmen. Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Falls du später einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Plans erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle.
Trier ist mit rund 104.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die größte Stadt in der Region und erstreckt sich über eine Fläche von etwa 115 km². Als kreisfreie Stadt grenzt sie direkt an den Landkreis Trier-Saarburg. Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Die zuständigen Stellen – die Agentur für Arbeit Trier und das Jobcenter Trier, Stadt – sind zentral erreichbar, auch wenn das Coaching selbst online stattfindet. Du musst dich nicht um lokale Beratungsangebote kümmern, sondern kannst dich voll auf die Vorbereitung deines Vorhabens konzentrieren.
Da das Coaching bundesweit und digital angeboten wird, spielt es keine Rolle, ob du im Zentrum von Trier oder in einem der angrenzenden Gebiete lebst. Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle Unterlagen per E-Mail und kannst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragen. Sobald der Gutschein bewilligt ist, beginnt das Coaching – unabhängig davon, wo in der Region du dich gerade aufhältst. So kannst du dich ganz auf die Planung deiner Selbständigkeit konzentrieren, ohne zusätzliche Wege oder Termine vor Ort.

