Gründen in Emden
Gründen ohne lange Wege – das Online-Coaching für Emden
In Emden, zwischen Aurich und Leer, sparst du dir mit dem Online-Coaching unnötige Fahrten. Ob du in der Innenstadt oder am Stadtrand lebst – das Einzelcoaching per Video ist überall möglich, ohne dass du Zeit für Anfahrten oder Wartezeiten einplanen musst. Rund 49.000 Einwohnerinnen und Einwohner leben auf etwa 112 Quadratkilometern verteilt. Wer hier gründen will, muss nicht erst in eine andere Stadt fahren, um Unterstützung zu bekommen. Das Coaching passt sich deinem Alltag an, nicht umgekehrt.
Für das Coaching brauchst du nur den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Den bekommst du über deine Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit Emden-Leer oder dem Jobcenter Emden. Dort klärst du, ob du berechtigt bist. Entscheidend ist nicht, wo du wohnst, sondern ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst. Die Agentur für Arbeit ist zuständig, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, das Jobcenter, wenn du Bürgergeld bekommst. Beide Stellen können den Gutschein ausstellen – aber sie müssen es nicht.
Der Gutschein: So klappt die Finanzierung in Emden
Der erste Schritt ist ein kostenloses Gespräch, in dem du erfährst, wie das Coaching abläuft. Danach beantragst du den Gutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald du ihn hast, kannst du direkt loslegen. Im Coaching geht es darum, dein Geschäftskonzept Schritt für Schritt zu entwickeln. Du erarbeitest mit deinem Coach die Grundlagen, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst.
Falls du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen willst, ist eine fachkundige Stellungnahme nötig. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.

