Gründen im Landkreis Lüchow-Dannenberg
Wer ist für dich zuständig, wenn du dich im Landkreis Lüchow-Dannenberg selbständig machen willst?
Ob du einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld erhältst. Für Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide zuständig. Dort kannst du auch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, der das Coaching finanziert. Falls du Bürgergeld beziehst, ist das Jobcenter Lüchow-Dannenberg deine Anlaufstelle. Dort wird entschieden, ob du den AVGS oder eine Förderung für den Start in die Selbständigkeit erhältst.
Die Entscheidung über eine Förderung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Sie prüfen, ob dein Vorhaben realistisch ist und ob du die Voraussetzungen erfüllst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Online-Coaching – so funktioniert es auch im Wendland
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg erstreckt sich über eine Fläche von rund 1.227 Quadratkilometern und umfasst Städte wie Lüchow und Dannenberg sowie kleinere Gemeinden wie Hitzacker, Wustrow oder Clenze. Egal, ob du in einer größeren Stadt oder in einer ländlich geprägten Gemeinde lebst – das Coaching findet ausschließlich online per Video statt. Du brauchst kein Büro vor Ort und musst keine Anfahrtswege einplanen. Alle Termine werden individuell vereinbart, sodass du das Coaching flexibel in deinen Alltag integrieren kannst.
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbilden. Das Coaching ist darauf ausgelegt, dir die Unterlagen zu liefern, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigst. Es gibt keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis, aber du erhältst die Unterstützung, die du brauchst, um dein Konzept vorzubereiten.
So kommst du ins Coaching
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter. Sobald der Gutschein bewilligt ist, kannst du mit dem Coaching beginnen. Alle Unterlagen erhältst du per E-Mail, und die Termine finden online statt. So kannst du auch im Landkreis Lüchow-Dannenberg ohne lange Wege an deinem Gründungsvorhaben arbeiten.

