Gründen im Landkreis Celle
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Celle?
Im Landkreis Celle entscheidest du nicht selbst, wer dein Gründungscoaching bezahlt. Es kommt darauf an, welche Leistung du beziehst. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Bekommst du Bürgergeld, wendest du dich an das Jobcenter Celle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein nimmst du am Coaching teil – für dich entstehen keine Kosten.
Der Landkreis Celle umfasst rund 1.551 km² mit etwa 172.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die größten Städte und Gemeinden sind Celle, Bergen, Winsen (Aller) und Südheide. Egal, ob du in einer der größeren Gemeinden oder in einer kleineren wie Ahnsbeck oder Beedenbostel lebst: Das Coaching findet ausschließlich online statt. Du brauchst kein Büro vor Ort und musst keine Wege zurücklegen. Dein Coach begleitet dich per Video, egal, wo im Landkreis du dich gerade aufhältst.
Wie das Coaching im Landkreis Celle funktioniert
Das Coaching ist darauf ausgelegt, dich auf die Anforderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vorzubereiten. Gemeinsam mit deinem Coach erarbeitest du einen Businessplan und eine Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbilden. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Coaching. Du erhältst alle Unterlagen per E-Mail und kannst direkt starten. Das Coaching ist als Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III zertifiziert und wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger. Es gibt keine Termine vor Ort – alles läuft online ab, bundesweit und flexibel.

