Gründen im Landkreis Leer
Du wohnst in Leer, Weener oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Leer und willst dich selbständig machen – aber du weißt nicht, wer für dich zuständig ist oder wie du an ein Gründungscoaching kommst, das dich wirklich weiterbringt? Im Landkreis Leer gibt es klare Anlaufstellen, die über Förderungen entscheiden. Die Agentur für Arbeit Emden-Leer ist für dich da, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Das Jobcenter Leer ist zuständig, wenn du Bürgergeld erhältst. Beide Stellen können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Einzelcoaching bei einem zugelassenen Bildungsträger wie ENDLICH GRÜNDEN in Anspruch nehmen kannst. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft vor Ort.
Wer im Landkreis Leer den Gutschein ausstellt
Der Landkreis Leer erstreckt sich über rund 1.068 Quadratkilometer und ist Heimat für etwa 169.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Egal, ob du in der Kreisstadt Leer, in Moormerland, Westoverledingen oder einer kleineren Gemeinde wie Hesel oder Jemgum lebst – für die Beantragung des AVGS musst du dich an eine der beiden Stellen wenden. Die Agentur für Arbeit Emden-Leer ist für alle zuständig, die Arbeitslosengeld I beziehen. Das Jobcenter Leer kümmert sich um Menschen, die Bürgergeld erhalten. Dort klärst du mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob ein Gründungscoaching für dich infrage kommt. Sie prüft, ob der AVGS bewilligt wird, und stellt ihn aus, falls die Voraussetzungen erfüllt sind.
Das Coaching selbst findet ausschließlich online per Video statt. Du brauchst also kein Büro vor Ort aufzusuchen, sondern kannst von zu Hause aus teilnehmen. Im Coaching erarbeitest du mit deinem Coach deinen Businessplan und die Finanzplanung, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigst. Dazu gehört auch, dass dein Geschäftskonzept auf die Prüfung einer fachkundigen Stelle vorbereitet wird. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Bevor es losgeht, vereinbarst du ein kostenloses Erstgespräch, um zu klären, ob das Coaching zu dir passt. Die Unterlagen für den AVGS erhältst du per E-Mail, und sobald der Gutschein bewilligt ist, kann das Coaching beginnen. So kannst du dich voll auf deine Gründung konzentrieren, ohne dich um die Kosten kümmern zu müssen.

