Gründen im Landkreis Lüneburg
Du wohnst in Lüneburg, Adendorf oder einer der anderen Gemeinden im Landkreis und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du schon eine grobe Idee, aber fragst dich, wie du sie konkret umsetzen kannst – oder ob dein Vorhaben überhaupt tragfähig ist. Die ersten Schritte sind oft die schwierigsten: Wo beantragst du Unterstützung, wer ist für dich zuständig, und wie kommst du an ein Coaching, das dich wirklich weiterbringt, ohne dass du selbst dafür zahlen musst?
Wer für dich zuständig ist – und was das bedeutet
Im Landkreis Lüneburg ist die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide für dich da, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Das Jobcenter Lüneburg ist zuständig, wenn du Bürgergeld erhältst. Beide Stellen können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching in Anspruch nehmen kannst. Ob du den Gutschein bekommst, hängt von deiner persönlichen Situation ab – die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Mit dem AVGS übernimmt eine der beiden Stellen die Kosten für dein Coaching, sodass du selbst nichts zahlen musst.
Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort im Landkreis – ob in Bleckede, Bardowick oder einer kleineren Gemeinde – daran teilnehmen kannst. Du brauchst kein Büro vor Ort aufzusuchen, sondern vereinbarst Termine per Video. Im Coaching erarbeitest du mit deinem Coach die Grundlagen deines Vorhabens: einen Businessplan, der deine Geschäftsidee strukturiert, und eine Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität abbildet. Falls du einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Konzepts erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Wie du ins Coaching kommst – ohne Umwege
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach erhältst du Unterlagen per E-Mail, die du für den Antrag auf den AVGS bei der Agentur für Arbeit Lüneburger Heide oder dem Jobcenter Lüneburg benötigst. Sobald der Gutschein bewilligt ist, kann das Coaching beginnen. Da alles online abläuft, bist du flexibel – egal, ob du in Reppenstedt, Amelinghausen oder einer anderen Gemeinde im Landkreis lebst. Die einzige Voraussetzung ist, dass du den AVGS von der zuständigen Stelle erhältst. Ob das der Fall ist, hängt von deiner individuellen Situation ab.

