Gründen im Heidekreis
Wer ist für dich zuständig, wenn du im Heidekreis gründen willst?
Im Heidekreis gibt es zwei Wege, die dich zu einem kostenlosen Gründungscoaching führen können. Welcher für dich der richtige ist, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst. Die Agentur für Arbeit Lüneburger Heide ist für dich zuständig, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter Heidekreis deine Anlaufstelle. Hier kann das Einstiegsgeld eine Option sein. Beide Stellen entscheiden eigenständig, ob sie dich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördern.
Das Coaching selbst findet ausschließlich online statt. Du arbeitest mit deinem Coach per Video zusammen und erstellst deinen Businessplan sowie die Finanzplanung. Dazu gehören Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen, die für deinen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld wichtig sind. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn du den AVGS erhältst. Ein eigenes Büro oder Termine vor Ort gibt es nicht – das Coaching ist bundesweit und flexibel nutzbar.
Was das Coaching für Gründerinnen und Gründer im Heidekreis bedeutet
Im Heidekreis leben rund 141.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 1.879 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Walsrode, Soltau und Schneverdingen. Egal, ob du in einer dieser Städte oder in einer kleineren Gemeinde wie Bispingen oder Schwarmstedt lebst – das Online-Coaching ist für dich erreichbar, ohne dass du weite Wege auf dich nehmen musst.
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Das Erstgespräch ist unverbindlich und gibt dir die Möglichkeit, alle Fragen zu klären, bevor du dich entscheidest.

