Gründen im Landkreis Aurich
Am Ende des Coachings liegt dein Businessplan vor, mit dem du dich selbständig machen kannst. Diese Unterlagen brauchst du, wenn du Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragen willst. Im Landkreis Aurich ist dafür entweder die Agentur für Arbeit Emden-Leer oder das Jobcenter Aurich zuständig – je nachdem, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Beide Stellen entscheiden auch, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst, mit dem das Coaching für dich kostenlos wird.
Wer im Landkreis Aurich den richtigen Ansprechpartner hat
Wenn du im Landkreis Aurich lebst und Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Emden-Leer für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich selbständig machen willst. Bekommst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Aurich dein Ansprechpartner. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. In beiden Fällen klärst du mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob du einen AVGS bekommst. Der Gutschein wird nicht automatisch ausgestellt, sondern hängt von deiner persönlichen Situation ab.
Das Coaching selbst findet ausschließlich online per Video statt. Du brauchst also kein Büro vor Ort und kannst von überall im Landkreis Aurich teilnehmen – ob du in Aurich, Norden, Südbrookmerland oder einer kleineren Gemeinde wie Hage oder Dornum wohnst. Der Landkreis erstreckt sich über rund 1.296 Quadratkilometer und hat etwa 189.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Aurich, Norden und Wiesmoor, aber auch in Gemeinden wie Großefehn, Ihlow oder Krummhörn kannst du das Coaching nutzen, ohne vor Ort einen Termin vereinbaren zu müssen.
So läuft das Coaching ab – und was du dafür brauchst
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Bevor es losgeht, vereinbarst du ein kostenloses Erstgespräch. Danach bekommst du Unterlagen per E-Mail und klärst mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob du den AVGS erhältst. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Coaching. Da es online stattfindet, bist du nicht auf lokale Angebote angewiesen und kannst unabhängig von deinem Wohnort im Landkreis Aurich starten.

