Gründen im Landkreis Northeim
Ein Kreis mit Raum für neue Ideen
Der Landkreis Northeim erstreckt sich über rund 1.268 Quadratkilometer in Niedersachsen und grenzt an fünf andere Landkreise sowie den Landkreis Kassel. Mit etwa 126.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Region geprägt von Städten wie Einbeck, Northeim und Uslar, aber auch von kleineren Gemeinden. Wer hier gründen möchte, findet eine Mischung aus ländlichem Umfeld und städtischen Strukturen. Doch egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer kleineren Gemeinde lebst: Die ersten Schritte in die Selbständigkeit sind oft ähnlich – und beginnen mit der Frage, wer dich dabei unterstützt.
Wer entscheidet über deine Förderung?
Im Landkreis Northeim ist die Agentur für Arbeit Göttingen für dich zuständig, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Sie kann dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching bezahlst. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Northeim dein Ansprechpartner. Hier geht es nicht um den AVGS, sondern um das Einstiegsgeld, das dir den Start in die Selbständigkeit erleichtern kann. Beide Stellen prüfen individuell, ob eine Förderung für dich infrage kommt. Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob du den AVGS oder eine andere Unterstützung erhältst – und begleitet dich auf dem Weg dorthin.
Ein Gründungscoaching hilft dir, dein Geschäftskonzept zu entwickeln und die notwendigen Unterlagen für deinen Antrag zusammenzustellen. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du flexibel von zu Hause aus teilnehmen kannst. Es gibt keine Termine vor Ort – alles läuft per Video, bundesweit und ohne Wartezeiten.
So geht es für dich weiter
Bevor du mit dem Coaching beginnst, klärst du mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob du einen AVGS oder eine andere Förderung erhältst. Sobald der Gutschein vorliegt, kannst du das kostenlose Erstgespräch vereinbaren und dich auf den Start vorbereiten. Die Unterlagen erhältst du per E-Mail, und das Coaching passt sich deinem Tempo an. Ob du einen Businessplan erstellst, deine Finanzplanung durchgehst oder Fragen zur Tragfähigkeit deines Vorhabens klärst – im Einzelcoaching bekommst du die Unterstützung, die du brauchst, um deine Gründung vorzubereiten.

