Gründen im Landkreis Birkenfeld
Du wohnst in Idar-Oberstein, Birkenfeld oder einer der kleineren Gemeinden wie Baumholder, Hoppstädten-Weiersbach oder Rhaunen und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du eine Idee, aber fragst dich, wer für dich zuständig ist und wie du an ein Gründungscoaching kommst, das dich wirklich weiterbringt. Im Landkreis Birkenfeld gibt es klare Anlaufstellen: Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach für dich da. Bekommst du Bürgergeld, wendest du dich an das Jobcenter Birkenfeld. Beide können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Einzelcoaching bezahlst – für dich kostenlos und ohne eigenes Risiko.
Wer im Landkreis Birkenfeld den Gutschein ausstellt
Der Landkreis Birkenfeld erstreckt sich über rund 776 km² und zählt etwa 83.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Egal, ob du in einer der größeren Städte wie Idar-Oberstein oder Birkenfeld lebst oder in einer kleineren Gemeinde wie Kempfeld, Veitsrodt oder Bundenbach – die Zuständigkeit bleibt gleich. Die Agentur für Arbeit Bad Kreuznach ist für alle da, die Arbeitslosengeld I erhalten und sich mit einem Gründungszuschuss selbständig machen wollen. Das Jobcenter Birkenfeld ist deine Anlaufstelle, wenn du Bürgergeld bekommst und über das Einstiegsgeld nachdenkst. Ob du den AVGS erhältst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Sie prüft, ob ein Coaching sinnvoll ist und dir den Einstieg erleichtern kann.
Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort teilnehmen kannst. Du brauchst kein Büro vor Ort und musst keine langen Wege auf dich nehmen. Im Einzelcoaching arbeitest du mit deinem Coach an deinem Businessplan und der Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Das Ziel ist, ein Geschäftskonzept zu entwickeln, das einer neutralen Prüfung standhält. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald du den Gutschein hast, kann es losgehen. Das Coaching ist darauf ausgelegt, dich Schritt für Schritt zu begleiten – ohne Versprechen, aber mit klaren Inhalten und einer Struktur, die dir hilft, dein Vorhaben konkret zu planen.

