Gründen im Landkreis Esslingen
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Esslingen?
Im Landkreis Esslingen gibt es zwei Wege, wenn du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst und dich selbständig machen möchtest. Entscheidend ist, welche Leistung du erhältst: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, wendet sich an die Agentur für Arbeit Göppingen. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter Esslingen dein Ansprechpartner. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dich unterstützen und dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen.
Der Landkreis Esslingen erstreckt sich über rund 640 Quadratkilometer und ist mit etwa 537.000 Einwohnerinnen und Einwohnern einer der bevölkerungsreichsten Kreise in Baden-Württemberg. Er grenzt an die Landeshauptstadt Stuttgart sowie an die Landkreise Böblingen, Göppingen, den Rems-Murr-Kreis und den Landkreis Reutlingen. Zu den größten Städten zählen Esslingen am Neckar, Filderstadt, Kirchheim unter Teck und Nürtingen, aber auch kleinere Gemeinden wie Wendlingen am Neckar, Plochingen oder Neuhausen auf den Fildern gehören dazu. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer der kleineren Ortschaften wie Aichtal, Frickenhausen oder Lenningen lebst – das Coaching findet ausschließlich online statt. Du brauchst also kein Büro vor Ort und kannst von überall aus teilnehmen.
So startest du dein Gründungscoaching – ohne Kosten für dich
Als AZAV-zugelassener Bildungsträger bieten wir die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III an. Das Einzelcoaching wird vollständig von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Esslingen bezahlt, wenn du einen AVGS erhältst. Für dich entstehen keine Kosten. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, darunter die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens.
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle – nicht dein Coach. Der Ablauf beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, danach erhältst du alle weiteren Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS beantragt und erhalten hast, kann das Coaching starten.
Da der Landkreis Esslingen direkt an Stuttgart angrenzt, profitierst du von einer guten Anbindung an ein wirtschaftsstarkes Umfeld. Gleichzeitig sind die Wege zu den zuständigen Stellen kurz: Die Agentur für Arbeit Göppingen ist für Arbeitslosengeld-Empfänger zuständig, während das Jobcenter Esslingen Bürgergeld-Bezieher unterstützt. Beide Stellen kennen die regionalen Gegebenheiten und können dich gezielt beraten. Das Coaching selbst findet unabhängig von deinem Wohnort online statt, sodass du flexibel planen kannst – egal, ob du in Ostfildern, Köngen oder Weilheim an der Teck lebst.

