Gründen im Alb-Donau-Kreis
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Wenn du im Alb-Donau-Kreis lebst und dich selbständig machen möchtest, hängt die zuständige Stelle davon ab, welche Leistung du beziehst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Ulm für dich da. Sie entscheidet auch über den Gründungszuschuss, falls du ihn beantragen möchtest. Erhältst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Alb-Donau-Kreis dein Ansprechpartner. Hier kannst du das Einstiegsgeld beantragen. In beiden Fällen gilt: Ob eine Förderung möglich ist, entscheidet allein die zuständige Behörde.
Das kostenlose Gründungscoaching wird mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bezahlt, den du über deine Vermittlungsfachkraft erhältst. Der Alb-Donau-Kreis mit seinen rund 202.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erstreckt sich über etwa 1.356 Quadratkilometer – von Ehingen (Donau) bis zu kleineren Gemeinden wie Balzheim oder Westerheim. Egal, ob du in einer größeren Stadt wie Blaustein oder Langenau lebst oder in einer kleineren Gemeinde wie Allmendingen oder Beimerstetten: Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort teilnehmen kannst.
So läuft das Coaching für Gründerinnen und Gründer im Alb-Donau-Kreis
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbildet. Das Coaching wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anbietet. Da es keine Termine vor Ort gibt, kannst du die Sitzungen flexibel von zu Hause aus wahrnehmen.
Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, benötigst du eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Die GRÜNDERgo stellt diese nicht selbst aus, sorgt aber dafür, dass du sie im Rahmen des Coachings kostenlos von einer unabhängigen fachkundigen Stelle erhältst. Ohne das Coaching müsstest du die Stellungnahme oft selbst organisieren und bezahlen. Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle Unterlagen per E-Mail und beantragst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Coaching.

