Gründen im Landkreis Waldshut
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Waldshut?
Im Landkreis Waldshut entscheiden zwei Stellen darüber, ob du ein kostenloses Gründungscoaching bekommst: die Agentur für Arbeit Lörrach oder das Jobcenter Waldshut. Welche davon für dich zuständig ist, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst. Beides sind Leistungen, die den Übergang in die Selbständigkeit unterstützen können – das Arbeitslosengeld mit dem Gründungszuschuss, das Bürgergeld mit dem Einstiegsgeld. Die Entscheidung, ob eine Förderung infrage kommt, trifft allein die zuständige Stelle. Sie prüft auch, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst, mit dem das Coaching bezahlt wird.
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Lörrach dein Ansprechpartner. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, der dich in den ersten Monaten nach der Gründung finanziell absichert. Falls du Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter Waldshut zuständig. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Unterstützung. In beiden Fällen klärst du mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob ein AVGS für dich infrage kommt. Der Gutschein ermöglicht dir ein Einzelcoaching, in dem du deinen Businessplan und die Finanzplanung erarbeitest.
Gründungscoaching im Landkreis Waldshut – online und ohne Wartezeiten
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt und ist für dich kostenlos, wenn du den AVGS erhältst. Es gibt keine Termine vor Ort, und du musst nicht nach Lörrach oder in eine andere Stadt fahren. Das spart dir Zeit und macht das Coaching flexibel planbar, egal ob du in Waldshut-Tiengen, Bad Säckingen oder einer kleineren Gemeinde im Landkreis lebst. Im Coaching geht es darum, deine Geschäftsidee zu konkretisieren, den Businessplan zu erstellen und die Finanzplanung aufzustellen – also Rentabilität und Liquidität zu berechnen.
Für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst du eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Diese stellt die GRÜNDERgo nicht selbst aus, aber sie sorgt dafür, dass du sie im Rahmen des Coachings kostenlos von einer unabhängigen fachkundigen Stelle erhältst. Ohne das Coaching müsstest du die Stellungnahme oft selbst organisieren und bezahlen. Das Coaching selbst ist AZAV-zertifiziert und wird als Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III angeboten. Es steht allen Gründerinnen und Gründern im Landkreis Waldshut offen, die einen AVGS erhalten.

