Gründen im Landkreis Tuttlingen
Im Landkreis Tuttlingen kannst du dich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) auf deine Selbständigkeit vorbereiten. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und übernimmt die Kosten für ein individuelles Gründungscoaching. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft – sie prüft, ob das Coaching in deiner Situation sinnvoll ist. Für dich entstehen keine Kosten, wenn der Antrag bewilligt wird.
Der Landkreis erstreckt sich über rund 733 Quadratkilometer und umfasst 27 Städte und Gemeinden mit insgesamt etwa 145.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Von der Kreisstadt Tuttlingen mit über 37.000 Menschen bis zu kleineren Gemeinden wie Bubsheim oder Balgheim bietet die Region vielfältige Möglichkeiten für Gründerinnen und Gründer. Da das Coaching ausschließlich online stattfindet, spielt es keine Rolle, ob du in Trossingen, Spaichingen oder einer der kleineren Ortschaften wie Frittlingen oder Kolbingen lebst. Du kannst von überall im Landkreis teilnehmen, solange du Zugang zu einem internetfähigen Gerät hast.
Wer ist für dich zuständig? Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Rottweil-Villingen-Schwenningen für dich zuständig. Sie ist nicht nur für den AVGS, sondern auch für den Gründungszuschuss verantwortlich, falls du dich selbständig machen möchtest. Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld wenden sich an das Jobcenter Tuttlingen, das für das Einstiegsgeld als mögliche Förderung zuständig ist. In beiden Fällen klärst du mit deiner Ansprechperson, ob ein AVGS für dich infrage kommt.
Der Landkreis Tuttlingen grenzt an mehrere andere Kreise, darunter den Schwarzwald-Baar-Kreis, den Zollernalbkreis und den Landkreis Konstanz. Diese Nähe zu anderen Regionen kann für Gründerinnen und Gründer interessant sein, wenn sie Kunden oder Lieferanten in benachbarten Gebieten ansprechen möchten. Das Coaching hilft dir dabei, dein Geschäftsmodell so zu planen, dass es auch über die Grenzen des Landkreises hinaus funktionieren kann.
Das Coaching umfasst die Erarbeitung deines Businessplans sowie die Finanzplanung, einschließlich der Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung. Die Maßnahme wird von einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger durchgeführt und steht Gründerinnen und Gründern im gesamten Landkreis offen. Bevor das Coaching beginnt, gibt es ein kostenloses Erstgespräch, in dem du alle Fragen klären kannst. Anschließend beantragst du den AVGS bei deiner zuständigen Stelle und reichst die Unterlagen ein. Sobald der Gutschein vorliegt, startet das Coaching. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.

