Gründen im Landkreis Rottweil
Der Landkreis Rottweil liegt im Südwesten Baden-Württembergs und grenzt an die Landkreise Freudenstadt, Ortenaukreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Tuttlingen und Zollernalbkreis. Mit einer Fläche von rund 770 Quadratkilometern und etwa 140.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist er eine der kleineren, aber dicht besiedelten Regionen des Landes. Wer hier den Schritt in die Selbständigkeit plant, findet klare Zuständigkeiten: Für Arbeitslosengeld-Empfänger ist die Agentur für Arbeit Rottweil-Villingen-Schwenningen zuständig, für Bürgergeld-Empfänger das Jobcenter Rottweil. Beide können den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem das Gründungscoaching bezahlt wird – für dich entstehen keine Kosten.
Wer entscheidet über den Gutschein? Ob du den AVGS erhältst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Die Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter prüft, ob das Coaching für dich infrage kommt. Das Angebot richtet sich an Menschen, die sich selbständig machen wollen und entweder Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld beziehen. Ein Anspruch besteht nicht automatisch, aber viele Gründerinnen und Gründer im Landkreis Rottweil nutzen diese Möglichkeit, um sich gezielt vorzubereiten. Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort – ob in Rottweil, Schramberg oder einer kleineren Gemeinde wie Wellendingen oder Epfendorf – teilnehmen kannst.
Im Einzelcoaching erarbeitest du gemeinsam mit deinem Coach die Grundlagen für dein Vorhaben. Dazu gehören der Businessplan, die Finanzplanung mit Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen sowie die Klärung formaler Anforderungen. Das Coaching ist praxisorientiert und passt sich deinem Tempo an. Da es keine Termine vor Ort gibt, kannst du die Gespräche flexibel in deinen Alltag einbauen. Die Dauer hängt davon ab, wie viel Zeit du für die Vorbereitung benötigst.
So geht es nach dem Coaching weiter Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, kannst du bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss beantragen. Für Bürgergeld-Empfänger kommt das Einstiegsgeld infrage. Beide Förderungen setzen voraus, dass eine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit deines Vorhabens bestätigt. Diese Stellungnahme ist nicht Teil des Coachings, aber du erhältst im Rahmen des Programms Unterstützung dabei, sie von einer unabhängigen Stelle einzuholen. Die Kosten dafür übernimmt der AVGS, sodass du keine zusätzlichen Gebühren tragen musst.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft und beginnst mit der Vorbereitung. Im Landkreis Rottweil gibt es keine Wartezeiten oder besondere Hürden – die Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter kennen das Verfahren und beraten dich gerne.

