Gründen im Landkreis Sigmaringen
Der Weg zum Gründungscoaching beginnt bei deiner Vermittlungsfachkraft
Wenn du im Landkreis Sigmaringen den Schritt in die Selbständigkeit planst, klärst du zuerst mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für dich infrage kommt. Der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ausgestellt und übernimmt die Kosten für das Einzelcoaching. Ob du ihn erhältst, entscheidet allein die zuständige Stelle – nicht der Bildungsträger. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching starten, das vollständig online per Video durchgeführt wird. So bist du unabhängig vom Wohnort und kannst flexibel teilnehmen, egal ob du in Bad Saulgau, Sigmaringen oder einer kleineren Gemeinde wie Beuron lebst.
Das Coaching begleitet dich dabei, deinen Businessplan und die Finanzplanung zu erarbeiten. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnung, die für die Gründung wichtig sind. Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, brauchst du eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Diese wird im Rahmen des Coachings von einer unabhängigen fachkundigen Stelle erstellt, sodass du dafür keine zusätzlichen Kosten hast.
Zuständige Stellen im Landkreis Sigmaringen
Im Landkreis Sigmaringen mit seinen rund 132.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind zwei Stellen für die Ausstellung des AVGS zuständig: Die Agentur für Arbeit Balingen-Reutlingen, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, und das Jobcenter Sigmaringen, wenn du Bürgergeld erhältst. Beide entscheiden auch über mögliche Förderungen wie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld. Der Landkreis erstreckt sich über eine Fläche von etwa 1.204 Quadratkilometern und umfasst Städte wie Pfullendorf, Mengen oder Meßkirch sowie zahlreiche kleinere Gemeinden.
Da das Coaching ausschließlich online stattfindet, spielt es keine Rolle, ob du in einer größeren Stadt oder in einer ländlich geprägten Gemeinde wie Hettingen oder Schwenningen wohnst. Die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft deinen Antrag auf den AVGS und leitet dich weiter. Sobald der Gutschein bewilligt ist, kannst du das kostenlose Erstgespräch vereinbaren und mit der Planung deiner Gründung beginnen.

