Gründen im Landkreis Rastatt
Wenn du im Landkreis Rastatt den Schritt in die Selbständigkeit planst, beginnt alles mit einem Gespräch bei deiner Vermittlungsfachkraft. Dort erfährst du, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Der Gutschein ist die Voraussetzung, damit das Coaching für dich kostenlos wird. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter – je nachdem, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst. Sobald der Gutschein bewilligt ist, kannst du das Einzelcoaching starten, das komplett online per Video stattfindet. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Wer im Landkreis Rastatt für dich zuständig ist
Im Landkreis Rastatt leben rund 231.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 738 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Rastatt, Gaggenau und Bühl. Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich selbständig machen möchtest. Erhältst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Rastatt deine Anlaufstelle. Dort wird über das Einstiegsgeld entschieden. In beiden Fällen klärst du mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob du den AVGS für das Gründungscoaching bekommst. Das Coaching selbst findet nicht vor Ort statt, sondern online, sodass du unabhängig von deinem Wohnort im Landkreis – ob in Gernsbach, Durmersheim oder einer kleineren Gemeinde wie Weisenbach – daran teilnehmen kannst.
Der Landkreis Rastatt grenzt an mehrere Kreise und Städte, darunter Baden-Baden, der Landkreis Karlsruhe und der Ortenaukreis. Doch egal, ob du in der Nähe von Rastatt oder in einer der ländlicheren Gemeinden wie Rheinmünster oder Lichtenau lebst: Die Zuständigkeit für deine Förderung bleibt dieselbe. Sobald du den AVGS hast, beginnt das Coaching mit einem kostenlosen Erstgespräch. Die Unterlagen erhältst du per E-Mail, und die nächsten Schritte werden direkt mit dir besprochen. So kannst du dich auf das konzentrieren, was für deine Gründung wichtig ist – ohne zusätzliche Wege oder Wartezeiten.

