Gründen im Landkreis Heilbronn
Der Landkreis Heilbronn liegt im Norden Baden-Württembergs und grenzt an acht Nachbarkreise sowie die Stadt Heilbronn. Mit rund 354.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf etwa 1.099 Quadratkilometern ist er eine der größeren Regionen im Land. Hier leben Menschen in Städten wie Neckarsulm, Bad Rappenau oder Eppingen ebenso wie in kleineren Gemeinden wie Wüstenrot oder Neudenau. Wer im Landkreis Heilbronn den Schritt in die Selbständigkeit plant, findet mit der Agentur für Arbeit Heilbronn oder dem Jobcenter Heilbronn Ansprechpartner, die über Förderungen entscheiden – etwa den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld, wenn du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst.
Wer für dich zuständig ist Ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für ein Gründungscoaching erhältst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Im Landkreis Heilbronn ist dafür das Jobcenter Heilbronn zuständig, wenn du Bürgergeld beziehst. Bei Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit Heilbronn dein Ansprechpartner. Dort klärst du auch, ob du Anspruch auf den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld hast. Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, die nur diese Stellen prüfen.
Das Coaching selbst findet ausschließlich online per Video statt und wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt. Als AZAV-zugelassener Bildungsträger bietet sie die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III an. Im Einzelcoaching erarbeitest du mit deinem Coach deinen Businessplan sowie die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.

