Gründen im Landkreis Lörrach
Wer entscheidet über deine Förderung im Landkreis Lörrach?
Wenn du Arbeitslosengeld I bekommst, ist die Agentur für Arbeit Lörrach für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich selbständig machen möchtest. Bekommst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Lörrach deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dich unterstützen – und ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Mit diesem Gutschein kannst du ein kostenloses Gründungscoaching nutzen, ohne selbst etwas zu zahlen.
Der Landkreis Lörrach erstreckt sich über rund 807 Quadratkilometer und umfasst Städte wie Lörrach mit über 51.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, Rheinfelden (Baden) oder Weil am Rhein, aber auch kleinere Gemeinden wie Kandern, Zell im Wiesental oder Schönau im Schwarzwald. Egal, ob du in einer größeren Stadt oder einer ländlich geprägten Gemeinde lebst: Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter Lörrach sind für den gesamten Kreis zuständig. Das bedeutet, du musst nicht in eine andere Stadt fahren, um deine Anträge zu stellen oder dich beraten zu lassen.
Der Landkreis grenzt an die Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Waldshut. Auch wenn du in einer Gemeinde nahe der Kreisgrenze wohnst, bleibt die Zuständigkeit bei den Lörracher Behörden. Das vereinfacht die Kommunikation, da du dich nicht an mehrere Stellen wenden musst.
Was du im Coaching erarbeitest – und wie es abläuft
Das Einzelcoaching findet ausschließlich online per Video statt. Es gibt kein Büro vor Ort, und alle Termine werden digital vereinbart. Im Coaching entwickelst du deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören eine Rentabilitätsvorschau und eine Liquiditätsplanung. Das Coaching wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger. Die Maßnahme heißt „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch bekommst du alle Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter erhalten hast, kann das Coaching beginnen. Die Kosten werden direkt mit dem Gutschein abgerechnet, sodass für dich keine Gebühren anfallen. Das Coaching ist bundesweit verfügbar, also auch für dich im Landkreis Lörrach – unabhängig davon, ob du in einer größeren Stadt wie Schopfheim oder in einer kleineren Gemeinde wie Inzlingen oder Schwörstadt lebst.

