Gründen im Landkreis Konstanz
Du wohnst in Konstanz, Singen oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Konstanz und willst dich selbständig machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber du bist unsicher, wie du den Businessplan aufbaust oder welche Förderung du beantragen kannst. Im Landkreis Konstanz sind zwei Stellen für dich zuständig: Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, oder das Jobcenter Konstanz, wenn du Bürgergeld erhältst. Beide können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching in Anspruch nehmen kannst – ohne eigene Kosten für dich.
Wer entscheidet über deine Förderung? Ob du den AVGS bekommst, hängt nicht davon ab, wo du wohnst, sondern von deiner persönlichen Situation. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft, ob das Coaching für deinen Weg in die Selbständigkeit sinnvoll ist. Falls du Arbeitslosengeld I erhältst, kannst du zusätzlich den Gründungszuschuss beantragen. Beim Bürgergeld kommt das Einstiegsgeld infrage. Die Entscheidung darüber trifft allein die zuständige Stelle – nicht das Coaching selbst. Im Landkreis Konstanz gibt es keine besonderen Regeln, die von anderen Regionen abweichen. Die Abläufe sind bundesweit gleich.
Das Coaching findet ausschließlich online statt und begleitet dich dabei, deinen Businessplan und die Finanzplanung zu erstellen. Du arbeitest in Einzelgesprächen mit deinem Coach und klärst Fragen zu Rentabilität, Liquidität und den nächsten Schritten. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro – alles läuft per Video. Der Vorteil: Du kannst das Coaching nutzen, egal ob du in Radolfzell, Stockach oder einer kleineren Gemeinde wie Eigeltingen oder Gaienhofen lebst. Die Entfernung spielt keine Rolle.
Wenn du den AVGS hast, meldest du dich für ein kostenloses Erstgespräch an. Danach bekommst du alle Unterlagen per E-Mail und kannst direkt mit dem Coaching beginnen. Die Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg oder das Jobcenter Konstanz übernehmen die Kosten. Wichtig ist, dass du den Gutschein vorab beantragst – ohne ihn kann das Coaching nicht starten. Die Vermittlungsfachkraft in deiner zuständigen Stelle erklärt dir, wie das funktioniert.

