Gründen im Neckar-Odenwald-Kreis
Du möchtest dich im Neckar-Odenwald-Kreis selbständig machen und suchst nach einer Förderung für dein Vorhaben? Der erste Schritt führt dich zu deiner Vermittlungsfachkraft. Sie entscheidet, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Mit diesem Gutschein kannst du ein Gründungscoaching in Anspruch nehmen, das für dich kostenlos ist. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Neckar-Odenwald-Kreis, je nachdem, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Der Gutschein gilt bundesweit und ist nicht an ein bestimmtes Angebot vor Ort gebunden.
Wer ist für dich zuständig? Im Neckar-Odenwald-Kreis gibt es zwei Anlaufstellen, die über deine Förderung entscheiden. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Schwäbisch Hall-Tauberbischof für dich zuständig. Sie prüft, ob du den Gründungszuschuss beantragen kannst. Falls du Bürgergeld beziehst, wendest du dich an das Jobcenter Neckar-Odenwald-Kreis. Dort kannst du das Einstiegsgeld beantragen. Beide Stellen entscheiden unabhängig voneinander, ob dein Vorhaben gefördert wird. Das Coaching selbst findet online statt und ist nicht an eine bestimmte Region gebunden.
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, die für deine Gründung wichtig sind. Falls du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst, benötigst du eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle Unterlagen per E-Mail. Sobald du den AVGS von deiner Vermittlungsfachkraft hast, kann das Coaching beginnen. Das Angebot richtet sich an Gründerinnen und Gründer im gesamten Neckar-Odenwald-Kreis, unabhängig davon, ob du in Mosbach, Buchen oder einer kleineren Gemeinde lebst. Da das Coaching online stattfindet, spielt der Ort keine Rolle. So kannst du dich voll auf dein Vorhaben konzentrieren, ohne lange Anfahrten oder Termine vor Ort.

