Gründen in Heidelberg
In Heidelberg kannst du mit einem Gründungscoaching deinen Businessplan und die Finanzplanung erstellen – ohne eigene Kosten. Das Coaching findet online statt und wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Heidelberg bezahlt. Am Ende liegt ein durchgearbeiteter Plan vor, der die Grundlage für deine Selbständigkeit bildet. Falls du einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst, erhältst du im Rahmen des Coachings auch die notwendige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, ohne zusätzliche Gebühren zu zahlen.
Wer in Heidelberg zuständig ist
Heidelberg ist eine kreisfreie Stadt in Baden-Württemberg mit rund 156.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf einer Fläche von etwa 109 Quadratkilometern. Die Stadt grenzt an Mannheim und den Rhein-Neckar-Kreis. Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Die zuständigen Stellen für die Förderung sind klar aufgeteilt. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Heidelberg für dich zuständig. Beziehst du Bürgergeld, wendest du dich an das Jobcenter Heidelberg, Stadt. Dort klärst du mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) für dich infrage kommt.
Wie du in Heidelberg zum Coaching kommst
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Anschließend beantragst du den AVGS bei der zuständigen Stelle. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Einzelcoaching per Video. Im Verlauf erarbeitest du deinen Businessplan sowie die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbildet. Das Coaching ist für dich kostenfrei, da es über den AVGS abgerechnet wird. Die Unterlagen erhältst du per E-Mail, sodass du alles bequem von zu Hause aus bearbeiten kannst.
Da das Coaching ausschließlich online stattfindet, spielt es keine Rolle, ob du im Zentrum von Heidelberg oder in den angrenzenden Gebieten lebst. Die GRÜNDERgo GmbH ist ein zugelassener Bildungsträger und bietet die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III bundesweit an. Du musst also nicht vor Ort sein, um das Angebot zu nutzen – alles läuft digital ab.

