Gründen im Landkreis Reutlingen
Der erste Schritt: dein Gutschein für das Gründungscoaching
Wenn du im Landkreis Reutlingen den Weg in die Selbständigkeit gehen möchtest, beginnt alles mit einem Gespräch bei deiner Vermittlungsfachkraft. Ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst, entscheidet, an welche Stelle du dich wendest: die Agentur für Arbeit Balingen-Reutlingen oder das Jobcenter Reutlingen. Dort klärst du, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Dieser Gutschein ermöglicht dir ein kostenloses Einzelcoaching, in dem du deinen Businessplan und die Finanzplanung erarbeitest. Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort im Landkreis – ob in Reutlingen, Metzingen, Münsingen oder einer kleineren Gemeinde – teilnehmen kannst.
Die Entscheidung über den Gutschein trifft allein die zuständige Behörde. Falls du Arbeitslosengeld beziehst, kannst du zusätzlich den Gründungszuschuss beantragen. Beim Bürgergeld ist das Einstiegsgeld die mögliche Förderung. Beide Leistungen setzen voraus, dass du einen tragfähigen Businessplan vorlegst. Im Coaching wird dieser Plan gemeinsam entwickelt, ebenso wie die Rentabilitäts- und Liquiditätsberechnungen. So hast du nach dem Coaching alle Unterlagen, die du für den Antrag benötigst.
Zuständige Stellen im Landkreis Reutlingen
Im Landkreis Reutlingen leben rund 293.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 1.092 Quadratkilometern. Die größten Städte sind Reutlingen, Metzingen und Pfullingen, doch auch in kleineren Gemeinden wie Sonnenbühl, Trochtelfingen oder Engstingen gibt es Gründungsinteressierte. Egal, ob du in einer Stadt oder in einer ländlich geprägten Gemeinde wohnst: Für die Beantragung des AVGS und mögliche Förderungen sind zwei Stellen zuständig.
Wer Arbeitslosengeld erhält, wendet sich an die Agentur für Arbeit Balingen-Reutlingen. Dort wird auch über den Gründungszuschuss entschieden. Falls du Bürgergeld beziehst, ist das Jobcenter Reutlingen deine Anlaufstelle, das über das Einstiegsgeld entscheidet. Beide Stellen prüfen individuell, ob du die Voraussetzungen für den Gutschein erfüllst. Das Coaching selbst wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III anbietet. Es gibt keine Termine vor Ort – alle Gespräche finden online per Video statt.

