Gründen im Landkreis Germersheim
Im Landkreis Germersheim kannst du dich mit einem fertigen Businessplan und einer detaillierten Finanzplanung selbständig machen. Im Coaching erarbeitest du gemeinsam mit deinem Coach, wie dein Geschäftskonzept funktioniert, welche Kosten und Einnahmen zu erwarten sind und wie du die Liquidität sicherst. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Prüfung einer fachkundigen Stelle. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Wer im Landkreis Germersheim für dich zuständig ist
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Landau für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen und den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten, mit dem das Coaching bezahlt wird. Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Germersheim deine Anlaufstelle. Hier kannst du das Einstiegsgeld beantragen und den AVGS erhalten. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein die zuständige Stelle – deine Vermittlungsfachkraft berät dich dazu.
Der Landkreis Germersheim erstreckt sich über rund 463 Quadratkilometer und hat etwa 131.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte und Gemeinden sind Germersheim, Wörth am Rhein, Kandel und Bellheim. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer kleineren Gemeinde wie Rheinzabern, Jockgrim oder Lingenfeld lebst – das Coaching findet ausschließlich online statt. Du brauchst also kein Büro vor Ort und kannst von überall aus teilnehmen.
So startest du dein Coaching
Das Coaching beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Angebot zu deiner Situation passt. Danach erhältst du alle Unterlagen per E-Mail und beantragst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching starten. Es ist für dich kostenlos, weil es von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt wird. Im Landkreis Germersheim gibt es keine Termine vor Ort – alle Gespräche finden per Video statt, sodass du flexibel bleiben kannst.

