Gründen in Freiburg im Breisgau
Wer in Freiburg für deinen Gründungsgutschein zuständig ist
In Freiburg im Breisgau entscheidest du mit deiner aktuellen Situation, an welche Stelle du dich wendest. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Freiburg für dich zuständig. Dort kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen, der ein Gründungscoaching abdeckt. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Freiburg im Breisgau, Stadt dein Ansprechpartner. Auch hier gibt es die Möglichkeit, einen AVGS zu bekommen. Ob du den Gutschein erhältst, hängt allein von deiner Vermittlungsfachkraft ab. Sie prüft, ob das Coaching für dich sinnvoll ist.
Die Agentur für Arbeit Freiburg ist auch die Stelle, bei der du den Gründungszuschuss beantragst, wenn du Arbeitslosengeld beziehst. Beim Jobcenter Freiburg im Breisgau kannst du Einstiegsgeld beantragen, falls du Bürgergeld bekommst. Beide Leistungen setzen voraus, dass dein Geschäftskonzept tragfähig ist. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Wie das Coaching in Freiburg im Breisgau für dich funktioniert
Freiburg im Breisgau erstreckt sich über rund 154 Quadratkilometer und ist mit etwa 237.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine lebendige Stadt in Baden-Württemberg. Die angrenzenden Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen spielen für dein Coaching keine Rolle, denn es findet ausschließlich online statt. Das bedeutet, du kannst von überall in der Stadt aus teilnehmen, ohne vor Ort Termine wahrnehmen zu müssen. Das Einzelcoaching wird per Video durchgeführt und ist bundesweit verfügbar. Du brauchst also kein Büro oder einen festen Standort, um daran teilzunehmen.
Das Coaching selbst ist darauf ausgelegt, mit dir einen Businessplan und eine Finanzplanung zu erarbeiten. Dabei geht es um die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Der Fokus liegt darauf, die Unterlagen so vorzubereiten, dass sie den Anforderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters entsprechen. Das Coaching wird von der GRÜNDERgo GmbH angeboten, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger, der die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III durchführt. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter Freiburg im Breisgau, sofern du den AVGS erhältst. Für dich ist das Coaching damit kostenlos.

