Gründen in Stuttgart
In Stuttgart leben rund 613.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 209 Quadratkilometern. Die Stadt grenzt an die Landkreise Böblingen, Esslingen, Ludwigsburg und den Rems-Murr-Kreis. Wenn du hier den Schritt in die Selbständigkeit planst, klärst du zuerst, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Für dich ist dann entweder die Agentur für Arbeit Stuttgart oder das Jobcenter Stuttgart zuständig. Dort sprichst du mit deiner Vermittlungsfachkraft über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein diese Stelle – niemand sonst kann dir eine Förderung zusagen oder sie verweigern.
Wer in Stuttgart den Gutschein beantragt
Die Agentur für Arbeit Stuttgart ist für dich da, wenn du Arbeitslosengeld I bekommst. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, sobald dein Businessplan steht. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Stuttgart deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. In beiden Fällen prüft die Behörde, ob dein Vorhaben eine realistische Perspektive bietet. Das Coaching hilft dir, diese Prüfung vorzubereiten: Du erarbeitest mit deinem Coach ein Geschäftskonzept, das auf die Anforderungen der fachkundigen Stelle abgestimmt ist. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Im Coaching geht es um deine konkreten Pläne: Du entwickelst deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität abbildet. Alles findet online per Video statt, ohne Termine vor Ort. Der Ablauf beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, danach beantragst du den AVGS. Sobald der Gutschein bewilligt ist, startet das Coaching. Für dich entstehen keine Kosten, denn der Gutschein wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen. Ob und wie viel Förderung du erhältst, hängt von deiner individuellen Situation ab – das Coaching selbst ist davon unabhängig.

