Gründen im Landkreis Karlsruhe
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Karlsruhe?
Im Landkreis Karlsruhe entscheidest du nicht selbst, ob du zum Jobcenter oder zur Agentur für Arbeit gehst. Die Zuständigkeit hängt davon ab, welche Leistung du bekommst. Wenn du Arbeitslosengeld I erhältst, ist die Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt für dich da. Bekommst du Bürgergeld, ist es das Jobcenter Karlsruhe. Beide Stellen können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching bezahlen lässt. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Sie prüft, ob eine Selbständigkeit für dich infrage kommt und ob das Coaching dich dabei unterstützen kann.
Der Landkreis Karlsruhe mit seinen rund 456.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erstreckt sich über eine Fläche von etwa 1.084 Quadratkilometern. Von Bruchsal bis Weingarten (Baden) und von Ettlingen bis Graben-Neudorf leben hier Menschen, die sich selbständig machen wollen. Egal, ob du in einer der größeren Städte wie Bretten oder Stutensee lebst oder in einer kleineren Gemeinde wie Forst oder Dettenheim – das Coaching findet ausschließlich online statt. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro in der Nähe. So kannst du dich auf dein Geschäftskonzept konzentrieren, ohne Pendelzeiten oder lokale Einschränkungen.
So nutzt du den AVGS für dein Gründungscoaching
Mit dem AVGS bezahlst du das Einzelcoaching, das dich auf die Selbständigkeit vorbereitet. Im Coaching erarbeitest du mit deinem Coach deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören Fragen zur Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Das Ziel ist, ein Geschäftskonzept zu entwickeln, das die Anforderungen einer fachkundigen Stelle erfüllt. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Danach beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald du den Gutschein hast, beginnt das Coaching. Da es online per Video stattfindet, bist du flexibel – egal, ob du in Rheinstetten, Pfinztal oder Walzbachtal lebst. Der Landkreis Karlsruhe grenzt an mehrere Städte und Kreise, aber für das Coaching spielt das keine Rolle. Wichtig ist nur, dass du den AVGS von der Agentur für Arbeit Karlsruhe-Rastatt oder dem Jobcenter Karlsruhe bekommst.

