Gründen im Landkreis Freudenstadt
Du stehst in Horb am Neckar, Freudenstadt oder einer der anderen Gemeinden im Landkreis und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, vielleicht suchst du noch nach dem richtigen Einstieg. Die erste Frage ist oft: Wo finde ich Unterstützung, die zu mir passt – und wer ist eigentlich zuständig, wenn ich Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehe? Im Landkreis Freudenstadt mit seinen rund 122.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt es klare Anlaufstellen, die dich auf dem Weg in die Selbständigkeit begleiten können. Doch nicht jede Beratung ist für jeden gleich zugänglich oder passend. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Nagold-Pforzheim deine erste Adresse. Beziehst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Freudenstadt für dich zuständig. Beide Stellen können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching in Anspruch nehmen kannst – ohne eigene Kosten für dich.
Unterstützung, die zu deinem Alltag passt
Der Landkreis Freudenstadt erstreckt sich über rund 870 Quadratkilometer, von den größeren Städten wie Freudenstadt oder Baiersbronn bis zu kleineren Gemeinden wie Wörnersberg oder Grömbach. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer ländlicheren Gegend lebst: Ein Coaching, das online stattfindet, hat den Vorteil, dass du es flexibel in deinen Tagesablauf integrieren kannst. Du brauchst kein Büro vor Ort aufzusuchen, sondern kannst die Termine von zu Hause aus wahrnehmen. Im Einzelcoaching arbeitest du mit deinem Coach an deinem Businessplan und der Finanzplanung, die du für deinen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigst. Dabei geht es nicht darum, ein fertiges Ergebnis zu versprechen, sondern darum, ein Geschäftskonzept zu entwickeln, das auf eine neutrale Prüfung vorbereitet ist. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Die Entscheidung, ob du einen AVGS erhältst, trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Sie prüfen, ob das Coaching für deine Situation sinnvoll ist. Wenn du den Gutschein hast, kannst du direkt starten: mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Angebot zu dir passt. Die Unterlagen erhältst du per E-Mail, und das Coaching findet ausschließlich online per Video statt. So kannst du dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Vorhaben und die Schritte, die dich deinem Ziel näherbringen.

