Gründen im Landkreis Göppingen
Du wohnst in Göppingen, Geislingen an der Steige oder einer der anderen Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, vielleicht suchst du noch nach dem richtigen Einstieg. Die erste Frage ist oft: Wer ist eigentlich zuständig – und wie komme ich an Unterstützung, ohne gleich Geld auszugeben? Im Landkreis Göppingen gibt es zwei Anlaufstellen, die für dich wichtig sind: die Agentur für Arbeit Göppingen, wenn du Arbeitslosengeld beziehst, oder das Jobcenter Göppingen, wenn du Bürgergeld erhältst. Beide können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein kannst du ein Gründungscoaching in Anspruch nehmen, das für dich kostenlos ist – bezahlt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter Göppingen.
Dein Weg zum Gründungscoaching – ohne Umwege
Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort im Landkreis Göppingen teilnehmen kannst – ob du in Eislingen/Fils, Uhingen oder einer kleineren Gemeinde wie Bad Ditzenbach oder Wäschenbeuren lebst. Du brauchst kein Büro vor Ort, kein Pendeln und keine Termine außerhalb deiner Wohnung. Im Einzelcoaching arbeitest du mit deinem Coach an deinem Businessplan und deiner Finanzplanung. Dabei geht es um Fragen wie: Wie sieht dein Geschäftsmodell aus? Welche Kosten kommen auf dich zu? Wie stellst du sicher, dass dein Vorhaben tragfähig ist? Das Coaching ist darauf ausgerichtet, dass dein Geschäftskonzept die Prüfung einer fachkundigen Stelle besteht. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Ob du den AVGS bekommst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie prüft, ob das Coaching für deine Situation passt. Falls du Arbeitslosengeld beziehst, kannst du zusätzlich den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld erhältst, kommt das Einstiegsgeld infrage. Beide Förderungen setzen voraus, dass dein Vorhaben als tragfähig eingestuft wird – hier kommt die fachkundige Stellungnahme ins Spiel. Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach beantragst du den AVGS und legst los. So kannst du dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Geschäft aufzubauen.

