Gründen im Landkreis Heidenheim
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Heidenheim?
Im Landkreis Heidenheim gibt es zwei Wege, wie du dein Gründungscoaching finanzieren kannst. Welcher für dich gilt, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Die Agentur für Arbeit Aalen ist zuständig, wenn du Arbeitslosengeld I erhältst. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, falls du dich selbständig machen möchtest. Falls du Bürgergeld beziehst, ist das Jobcenter Heidenheim deine Anlaufstelle. Hier kannst du das Einstiegsgeld als Förderung für deine Gründung beantragen. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein ist das Coaching für dich kostenlos.
Der Landkreis Heidenheim umfasst rund 627 Quadratkilometer und hat etwa 135.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte sind Heidenheim an der Brenz, Giengen an der Brenz und Herbrechtingen. Egal, ob du in einer der größeren Städte oder in einer kleineren Gemeinde wie Königsbronn oder Dischingen lebst – das Coaching findet ausschließlich online statt. Du brauchst also kein Büro vor Ort aufzusuchen und kannst von überall aus teilnehmen, solange du eine stabile Internetverbindung hast.
Dein Weg zum Gründungscoaching – ohne Kosten, mit klarem Ablauf
Das Coaching wird von der GRÜNDERgo GmbH angeboten, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger. Die Maßnahme heißt „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ und richtet sich an Gründerinnen und Gründer, die ihr Geschäftskonzept strukturiert aufbauen möchten. Im Coaching erarbeitest du mit deinem Coach deinen Businessplan sowie die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Dabei geht es nicht um fertige Lösungen, sondern darum, dass du die Anforderungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters erfüllst und dein Konzept auf eine neutrale Prüfung vorbereitest.
Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du klärst, ob das Coaching zu dir passt. Danach bekommst du alle Unterlagen per E-Mail und kannst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragen. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Coaching – ganz ohne Wartezeiten vor Ort oder zusätzliche Kosten für dich.

