Gründen im Landkreis Donau-Ries
Im Landkreis Donau-Ries erarbeitest du im Gründungscoaching deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitätsvorschau und die Liquiditätsplanung. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Den Gutschein stellt dir deine Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter aus. Ob du ihn bekommst, entscheidet allein die zuständige Stelle in Donauwörth oder im Landkreis Donau-Ries.
Wer im Landkreis Donau-Ries zuständig ist
Wenn du Arbeitslosengeld beziehst, ist die Agentur für Arbeit Donauwörth für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Donau-Ries deine Anlaufstelle. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen entscheiden unabhängig, ob sie dich mit einem AVGS unterstützen. Das Coaching selbst läuft bundesweit online ab – es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro in Nördlingen, Donauwörth oder einer anderen Gemeinde des Landkreises.
Der Landkreis Donau-Ries erstreckt sich über rund 1.272 Quadratkilometer und hat etwa 135.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zu den größten Städten und Gemeinden gehören Nördlingen, Donauwörth, Rain und Wemding. Angrenzende Landkreise sind Heidenheim, der Ostalbkreis, Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Ansbach, Weißenburg-Gunzenhausen, Aichach-Friedberg, Augsburg und Dillingen an der Donau. Für Gründerinnen und Gründer im Landkreis ist das Coaching ortsunabhängig: Du nimmst von überall aus teil, egal ob du in Monheim, Mertingen, Oettingen oder einer kleineren Gemeinde lebst.
So startest du mit dem Coaching
Zuerst vereinbarst du ein kostenloses Erstgespräch. Danach erhältst du Unterlagen per E-Mail und beantragst den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein bewilligt ist, beginnt das Coaching. Die Maßnahme ist nach § 45 SGB III zertifiziert und wird als Bildungsträger von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter anerkannt. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle.

