Gründen im Landkreis Bad Kissingen
Du wohnst in Bad Kissingen, Hammelburg oder einer der anderen Gemeinden im Landkreis und möchtest dich selbständig machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber fragst dich, wer für dich zuständig ist und wie du Unterstützung bekommst. Im Landkreis Bad Kissingen leben rund 103.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 1.136 Quadratkilometern. Die nächsten Schritte hängen davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld erhältst – und wo du den Antrag stellst.
Wer entscheidet über deine Förderung? Wenn du Arbeitslosengeld bekommst, ist die Agentur für Arbeit Schweinfurt für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld erhältst, wendest du dich an das Jobcenter Bad Kissingen. Hier gibt es das Einstiegsgeld. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dich fördern. Sie stellen auch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus, mit dem du ein kostenloses Gründungscoaching beginnen kannst. Der Gutschein wird nicht automatisch bewilligt, aber du kannst ihn bei deiner Vermittlungsfachkraft beantragen.
Das Coaching findet ausschließlich online statt und ist für dich kostenlos, wenn du den AVGS erhältst. Du erarbeitest darin deinen Businessplan und die Finanzplanung, also die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Ob sie positiv ausfällt, entscheidet allein diese Stelle.

