Gründen im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Gründungscoaching ohne lange Wege im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim
Im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim leben rund 101.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf etwa 1.267 Quadratkilometern – von Neustadt a.d. Aisch bis nach Wilhelmsdorf oder Burghaslach. Wer hier gründen möchte, muss nicht erst in eine größere Stadt fahren, um Unterstützung zu finden. Das Einzelcoaching von ENDLICH GRÜNDEN findet ausschließlich online per Video statt. Du brauchst nur einen Internetzugang und kannst von überall aus teilnehmen, egal ob du in Bad Windsheim, Uffenheim oder einer kleineren Gemeinde wohnst. So sparst du dir Pendelzeiten und kannst dich voll auf dein Vorhaben konzentrieren.
Das Coaching wird von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt, wenn du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Ob du den Gutschein bekommst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Im Landkreis Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim ist dafür das Jobcenter Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim zuständig, wenn du Bürgergeld beziehst. Falls du Arbeitslosengeld erhältst, wendest du dich an die Agentur für Arbeit Fürth. Beide Stellen prüfen individuell, ob eine Förderung infrage kommt.
Der erste Schritt: Gutschein beantragen und loslegen
Wenn du dich selbständig machen möchtest, beginnt der Prozess mit einem kostenlosen Erstgespräch. Dabei erfährst du, wie das Coaching abläuft und welche Unterlagen du für den Antrag auf den AVGS benötigst. Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob du den Gutschein erhältst – das ist unabhängig davon, ob du in Neustadt a.d. Aisch, Markt Erlbach oder einer anderen Gemeinde im Landkreis lebst. Sobald der Gutschein bewilligt ist, startet das Coaching. Gemeinsam erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst.
Falls du einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle. Das Coaching bereitet dich darauf vor, sodass du alle notwendigen Unterlagen zusammen hast, um deinen Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter einzureichen.

