Gründen in Ansbach
In Ansbach und dem angrenzenden Landkreis Ansbach leben rund 41.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 100 Quadratkilometern. Die Stadt ist als kreisfreie Gemeinde eigenständig, während der umliegende Landkreis Ansbach weitere Gemeinden umfasst. Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Die Wege zu Behörden oder Beratungsstellen können unterschiedlich lang sein – je nachdem, wo genau du wohnst. Mit einem Online-Coaching entfällt diese Hürde. Du brauchst keine Zeit für Anfahrten einzuplanen und kannst dich voll auf die Vorbereitung deiner Selbständigkeit konzentrieren. Das Coaching findet per Video statt, sodass du flexibel von zu Hause oder jedem anderen Ort aus teilnehmen kannst.
Wer in Ansbach für dich zuständig ist
Ob du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. In Ansbach ist das Jobcenter Ansbach, Stadt für Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger zuständig. Wenn du Arbeitslosengeld I erhältst, wendest du dich an die Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg. Beide Stellen haben unterschiedliche Anforderungen und Fördermöglichkeiten: Beim Jobcenter kannst du Einstiegsgeld beantragen, bei der Agentur für Arbeit den Gründungszuschuss. Deine Vermittlungsfachkraft prüft, ob du die Voraussetzungen erfüllst, und berät dich zu den nächsten Schritten. Sie ist auch die richtige Ansprechperson, wenn du Fragen zu den Förderungen hast.
Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld benötigst. Dazu gehören eine Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau, die zeigen, wie dein Vorhaben wirtschaftlich funktionieren soll. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. So hast du alle Unterlagen, die du für den Antrag brauchst, ohne zusätzliche Kosten oder Aufwand.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald du den Gutschein hast, kannst du direkt mit dem Coaching beginnen. Alle Unterlagen erhältst du per E-Mail, sodass du keine zusätzlichen Wege auf dich nehmen musst. Das spart Zeit und macht den Einstieg in die Selbständigkeit überschaubarer – egal, ob du mitten in Ansbach oder im angrenzenden Landkreis lebst.

