Gründen in Schwabach
Schwabach ist mit rund 41.000 Einwohnerinnen und Einwohnern eine kreisfreie Stadt in Bayern, die direkt an Nürnberg und den Landkreis Roth grenzt. Die überschaubare Fläche von etwa 41 Quadratkilometern macht die Stadt zu einem kompakten Standort für Gründerinnen und Gründer, die sich selbständig machen möchten. Wer hier lebt und Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, kann ein kostenloses Gründungscoaching nutzen, das vollständig online durchgeführt wird. Die zuständigen Stellen für die Förderung sind in Schwabach klar aufgeteilt: Die Agentur für Arbeit Nürnberg ist für Empfänger von Arbeitslosengeld I zuständig, während das Jobcenter Schwabach, Stadt, Bürgergeldbeziehende unterstützt. Beide Stellen entscheiden unabhängig voneinander, ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausgestellt wird, mit dem das Coaching bezahlt werden kann.
Unterstützung ohne Kosten für dich
Das Coaching umfasst die Erstellung deines Businessplans sowie eine detaillierte Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbildet. Für dich entstehen dabei keine Kosten, da der AVGS die Maßnahme vollständig abdeckt. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt, sodass du flexibel von zu Hause aus teilnehmen kannst. Bevor es losgeht, kannst du in einem kostenlosen Erstgespräch klären, ob das Angebot zu deiner Situation passt.
Klare Zuständigkeiten in Schwabach
In Schwabach gibt es keine Unklarheiten darüber, an wen du dich wenden musst: Wenn du Arbeitslosengeld I erhältst, ist die Agentur für Arbeit Nürnberg deine Anlaufstelle. Dort beantragst du den AVGS und klärst mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Falls du Bürgergeld beziehst, ist das Jobcenter Schwabach, Stadt, für dich zuständig. Beide Stellen prüfen individuell, ob der Gutschein bewilligt wird. Da das Coaching online stattfindet, spielt es keine Rolle, ob du in der Innenstadt oder am Stadtrand lebst – die Unterstützung ist für alle Gründerinnen und Gründer in Schwabach gleichermaßen zugänglich.

