Gründen im Landkreis Altötting
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter?
Im Landkreis Altötting entscheidest du dich nicht selbst, ob du den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Die Weichen stellt deine aktuelle Situation. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Traunstein für dich zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, wenn dein Vorhaben tragfähig erscheint. Falls du Bürgergeld erhältst, wendest du dich an das Jobcenter Altötting. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Beide Stellen prüfen, ob ein Coaching für dich infrage kommt – und stellen den AVGS aus, wenn sie es befürworten.
Der Landkreis Altötting umfasst rund 571 Quadratkilometer und ist Heimat von etwa 114.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Die größten Städte sind Burghausen, Altötting und Burgkirchen an der Alz. Egal, ob du in einer der größeren Gemeinden oder in einem kleineren Ort wie Haiming oder Pleiskirchen lebst: Das Online-Coaching ist überall möglich, ohne dass du vor Ort einen Termin vereinbaren musst. So sparst du dir Wege und kannst dich voll auf deine Gründung konzentrieren.
Dein Weg zum Coaching – was du im Landkreis Altötting beachten solltest
Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft. Sie kennt die Voraussetzungen für den AVGS und kann dir sagen, ob du ihn bekommst. Im Landkreis Altötting gibt es keine besonderen regionalen Hürden – die Regeln gelten bundesweit. Sobald du den Gutschein hast, kannst du das Einzelcoaching starten. Es findet ausschließlich online statt und wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt, einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst.
Ein wichtiger Punkt ist die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Die GRÜNDERgo stellt sie nicht selbst aus, sorgt aber dafür, dass du sie im Rahmen des Coachings kostenlos von einer unabhängigen Stelle erhältst. Ohne diese Stellungnahme kannst du weder den Gründungszuschuss noch das Einstiegsgeld beantragen. Das Coaching ist für dich kostenlos, weil es über den AVGS bezahlt wird. Du musst also nicht selbst in Vorleistung gehen oder nach anderen Finanzierungsmöglichkeiten suchen.

