Gründen in Hof
Der Weg zum Gründungscoaching in Hof
Wenn du in Hof über eine Selbständigkeit nachdenkst, kannst du ein kostenloses Einzelcoaching nutzen – bezahlt mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Den Gutschein beantragst du bei deiner Vermittlungsfachkraft, entweder bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Ob du ihn erhältst, entscheidet allein die zuständige Stelle. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Coaching, in dem du deinen Businessplan und die Finanzplanung erarbeitest.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt. Es gibt keine Termine vor Ort, und du kannst von überall aus teilnehmen. Die Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ ist nach § 45 SGB III zugelassen und wird von der GRÜNDERgo GmbH durchgeführt. Für dich entstehen keine Kosten, wenn der AVGS bewilligt wurde.
Zuständige Stellen für Gründerinnen und Gründer in Hof
In Hof ist für dich entweder die Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof oder das Jobcenter Hof, Stadt zuständig. Welche Stelle für dich infrage kommt, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Die Agentur für Arbeit ist für den Gründungszuschuss verantwortlich, das Jobcenter für das Einstiegsgeld. Beide können dir den AVGS ausstellen, mit dem du das Coaching bezahlst.
Hof ist eine kreisfreie Stadt mit rund 47.000 Einwohnerinnen und Einwohnern auf einer Fläche von etwa 58 km². Als Gründerin oder Gründer bist du hier direkt an das zuständige Jobcenter oder die Agentur für Arbeit angebunden, ohne Umwege über weitere Behörden. Der Landkreis Hof grenzt unmittelbar an die Stadt, doch für dich als Gründerin oder Gründer in Hof sind allein die städtischen Stellen relevant.
Was das Coaching für dich bedeutet
Im Rahmen des Coachings wird auch die Tragfähigkeit deiner Gründung geprüft. Die GRÜNDERgo sorgt dafür, dass du diese Prüfung kostenlos von einer unabhängigen fachkundigen Stelle erhältst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Nach dem Coaching kannst du den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld bei der zuständigen Stelle einreichen. Das Coaching gibt dir die Möglichkeit, deine Pläne strukturiert zu durchdenken und dich auf die Anforderungen der Behörden vorzubereiten.

