Gründen im Landkreis Kitzingen
Der Landkreis Kitzingen liegt im Norden Bayerns und grenzt an die Landkreise Bamberg, Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim, Schweinfurt und Würzburg. Auf rund 683 Quadratkilometern leben etwa 91.000 Einwohnerinnen und Einwohner, verteilt auf Städte wie Kitzingen, Volkach oder Dettelbach und kleinere Gemeinden. Wer hier den Schritt in die Selbständigkeit plant, kann sich online beraten lassen – unabhängig davon, ob du in einer größeren Stadt oder einer ländlich geprägten Gemeinde wohnst. Das Coaching findet ausschließlich per Video statt, sodass du von überall aus teilnehmen kannst, ohne vor Ort Termine wahrnehmen zu müssen. Zuständig für die Förderung sind im Landkreis Kitzingen das Jobcenter Kitzingen, wenn du Bürgergeld beziehst, oder die Agentur für Arbeit Würzburg, wenn du Arbeitslosengeld erhältst. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen. Mit diesem Gutschein ist das Coaching für dich kostenlos, da es von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen wird. Ob du Anspruch auf den Gutschein hast, klärst du direkt mit deiner Vermittlungsfachkraft. Sie informiert dich auch darüber, welche weiteren Förderungen es gibt, etwa das Einstiegsgeld beim Jobcenter oder den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit. ## Was im Coaching entsteht – und was es für dich bedeutet Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbildet. Dazu gehört auch die Vorbereitung auf die Antragstellung für Förderungen wie den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Das Coaching selbst ist eine Maßnahme nach § 45 SGB III und wird als AZAV-zugelassener Bildungsträger durchgeführt. Es beginnt mit einem kostenlosen Erstgespräch, in dem du alle Unterlagen per E-Mail erhältst. Anschließend beantragst du den AVGS bei deiner zuständigen Stelle – entweder beim Jobcenter Kitzingen oder bei der Agentur für Arbeit Würzburg. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching starten. So hast du die Möglichkeit, dich auf deine Gründung vorzubereiten, ohne dass für dich Kosten entstehen.

