Gründen im Landkreis Kronach
Du lebst in Kronach, Küps oder einer der anderen Gemeinden im Landkreis und überlegst, dich selbständig zu machen. Vielleicht hast du schon eine Idee, aber fragst dich, wer für dich zuständig ist und wie du Unterstützung bekommst, ohne gleich viel Geld auszugeben. Im Landkreis Kronach gibt es rund 65.000 Einwohnerinnen und Einwohner, verteilt auf eine Fläche von etwa 651 Quadratkilometern. Die nächsten Anlaufstellen für Gründerinnen und Gründer sind nicht immer um die Ecke – aber das muss kein Hindernis sein, wenn du online beraten wirst und die Förderung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter läuft.
Wer entscheidet über deine Förderung? Wenn du Arbeitslosengeld I beziehst, ist die Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen, falls du die Voraussetzungen erfüllst. Bekommst du Bürgergeld, ist das Jobcenter Kronach dein Ansprechpartner. Hier gibt es das Einstiegsgeld als mögliche Förderung. Ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst, entscheidet allein deine Vermittlungsfachkraft. Mit diesem Gutschein kannst du ein Einzelcoaching in Anspruch nehmen, das dich auf die Selbständigkeit vorbereitet – ohne dass du selbst Kosten trägst.
Das Coaching findet ausschließlich online statt und hilft dir, deinen Businessplan und die Finanzplanung zu erarbeiten. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau, die du für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld brauchst. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.

