Gründen im Landkreis München
Wer ist für dein Gründungscoaching zuständig?
Im Landkreis München hängt das davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit München für dich zuständig. Sie kann dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein Gründungscoaching bezahlen kannst. Falls du Bürgergeld beziehst, ist das Jobcenter München deine Anlaufstelle. Auch hier kannst du den AVGS beantragen, um ein Coaching zu nutzen.
Beide Wege führen zu einem Einzelcoaching, das online per Video stattfindet. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro in deiner Nähe. Das Coaching umfasst die Erstellung deines Businessplans sowie die Finanzplanung, also die Berechnung von Rentabilität und Liquidität. Die Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter, wenn du den AVGS erhältst.
Was bedeutet das für Gründerinnen und Gründer im Landkreis?
Der Landkreis München erstreckt sich über rund 665 Quadratkilometer und hat etwa 354.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Zu den größten Gemeinden zählen Unterschleißheim mit rund 28.500 Einwohnern, Unterhaching mit etwa 26.500 oder Haar mit knapp 23.000. Auch kleinere Orte wie Sauerlach, Schäftlarn oder Putzbrunn gehören zum Landkreis. Für alle gilt: Die zuständigen Stellen – die Agentur für Arbeit München oder das Jobcenter München – entscheiden allein darüber, ob du den AVGS erhältst. Das Coaching ist unabhängig von deinem Wohnort im Landkreis möglich, da es vollständig online stattfindet.
Der Landkreis grenzt an die Stadt München sowie an mehrere Nachbarkreise wie Dachau, Freising oder Starnberg. Doch egal, ob du in Garching, Taufkirchen oder Neubiberg lebst: Die Entfernung spielt keine Rolle, denn das Coaching findet per Video statt. So kannst du dich auf deine Gründung konzentrieren, ohne Zeit für Anfahrten zu verlieren.
Im Coaching wird nicht nur dein Businessplan entwickelt, sondern du erhältst auch Unterstützung dabei, eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens zu bekommen. Diese Stellungnahme ist oft nötig, wenn du einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst. Sie wird nicht von der GRÜNDERgo selbst ausgestellt, aber du bekommst sie inklusive von einer unabhängigen fachkundigen Stelle.
Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch. Danach beantragst du den AVGS bei deiner zuständigen Stelle. Sobald du den Gutschein hast, kann das Coaching beginnen.

