Gründen im Landkreis Miesbach
Du willst dich im Landkreis Miesbach selbständig machen und suchst Klarheit, wie es losgeht? Der erste Schritt führt dich zu deiner Vermittlungsfachkraft bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Sie entscheidet, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Mit diesem Gutschein ist das Einzelcoaching für dich kostenlos – bezahlt von der Agentur für Arbeit Rosenheim oder dem Jobcenter Miesbach. Das Coaching findet ausschließlich online statt, sodass du unabhängig von deinem Wohnort in Holzkirchen, Miesbach oder einer der kleineren Gemeinden wie Tegernsee oder Bayrischzell teilnehmen kannst. Ob du in den größeren Orten wie Hausham oder Schliersee lebst oder in einer der ländlich geprägten Gemeinden wie Irschenberg oder Kreuth, spielt keine Rolle. Du brauchst kein Büro vor Ort, sondern nur einen Internetzugang und ein Gerät mit Kamera und Mikrofon für die Videogespräche.
Zuständige Stellen und regionale Besonderheiten
Der Landkreis Miesbach erstreckt sich über rund 867 Quadratkilometer und zählt etwa 97.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Er grenzt an die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, München und Rosenheim. Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Auch wenn du in einer Gemeinde nahe der Kreisgrenze lebst, etwa in Valley an der Grenze zum Landkreis München oder in Fischbachau an der Grenze zu Rosenheim, sind die zuständigen Stellen für dich klar definiert. Die Agentur für Arbeit Rosenheim ist für alle im Landkreis Miesbach zuständig, die Arbeitslosengeld beziehen, während das Jobcenter Miesbach für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger verantwortlich ist. Das vereinfacht die Antragstellung, da du dich nicht mit verschiedenen Behörden in den angrenzenden Landkreisen auseinandersetzen musst.
Ob du den AVGS erhältst, hängt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Im Landkreis Miesbach ist die Agentur für Arbeit Rosenheim für dich zuständig, wenn du Arbeitslosengeld bekommst. Hier kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, der dich in den ersten Monaten deiner Selbständigkeit unterstützt. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Miesbach deine Anlaufstelle. Dort wird über das Einstiegsgeld entschieden, das dir den Start erleichtern kann. Beide Stellen prüfen individuell, ob eine Förderung für dich infrage kommt – die Entscheidung liegt allein bei ihnen.
Im Coaching erarbeitest du gemeinsam mit deinem Coach deinen Businessplan und die Finanzplanung. Dazu gehören die Rentabilitätsvorschau und die Liquiditätsplanung, die zeigen, wie sich dein Vorhaben entwickeln soll. Falls du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst, brauchst du eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Diese erhältst du inklusive von einer unabhängigen fachkundigen Stelle. Ohne das Coaching müsstest du sie selbst organisieren und bezahlen. Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch bekommst du alle Unterlagen per E-Mail, beantragst den AVGS und startest mit dem Coaching – ganz ohne Wartezeiten vor Ort.

