Gründen in Memmingen
Du willst dich in Memmingen selbständig machen und suchst nach einer Möglichkeit, dein Vorhaben strukturiert anzugehen? Der erste Schritt führt dich zu deiner Vermittlungsfachkraft. Dort kannst du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Mit diesem Gutschein nimmst du an einem Einzelcoaching teil, das dich auf die Gründung vorbereitet – ohne eigene Kosten. Ob du den Gutschein erhältst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. In Memmingen sind dafür zwei Stellen zuständig: Wer Arbeitslosengeld bezieht, wendet sich an die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen. Wer Bürgergeld erhält, geht zum Jobcenter Memmingen, Stadt. Dort klärst du auch, ob für dich zusätzlich ein Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld infrage kommt. Die Entscheidung darüber trifft ebenfalls die zuständige Behörde, nicht der Coach oder der Bildungsträger.
Memmingen: Zuständige Stellen und dein Weg zum Coaching
In Memmingen leben rund 44.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von etwa 70 km². Die Stadt grenzt an die Landkreise Biberach, Ravensburg und Unterallgäu. Für Gründerinnen und Gründer, die einen AVGS beantragen möchten, ist die Lage klar: Die Agentur für Arbeit Kempten-Memmingen ist für alle zuständig, die Arbeitslosengeld I erhalten. Das Jobcenter Memmingen, Stadt, betreut Menschen mit Bürgergeld. Beide Stellen prüfen individuell, ob der Gutschein bewilligt wird. Sobald du ihn hast, beginnt das Coaching – ausschließlich online per Video. Ein Büro vor Ort gibt es nicht, alle Termine finden digital statt.
Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbildet. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle. Das Coaching selbst ist eine Maßnahme nach § 45 SGB III und wird als AZAV-zugelassener Bildungsträger durchgeführt. Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du alle Unterlagen per E-Mail und beantragst den Gutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, kann es losgehen.

