Gründen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen leben rund 95.000 Einwohnerinnen und Einwohner verteilt auf etwa 970 Quadratkilometer. Die größten Städte sind Weißenburg, Gunzenhausen und Treuchtlingen, dazu kommen Gemeinden wie Pleinfeld, Pappenheim oder Ellingen. Wer hier gründen möchte, kennt die Wege zwischen den Orten – ob für Behördengänge, Netzwerktreffen oder Kundenkontakte. Mit einem Online-Coaching entfallen lange Anfahrten, und du kannst dich voll auf dein Vorhaben konzentrieren. Das Coaching findet ausschließlich per Video statt und ist bundesweit verfügbar, ohne Wartezeiten auf Termine vor Ort oder die Suche nach einem passenden Büro.
Zuständige Stellen und ihre Rolle für Gründerinnen und Gründer
Der Landkreis grenzt an die Landkreise Eichstätt, Ansbach, Roth und Donau-Ries. Doch unabhängig davon, ob du in Weißenburg, Gunzenhausen oder einer kleineren Gemeinde wie Absberg oder Nennslingen lebst: Für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) sind nur zwei Stellen zuständig. Die Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg ist dein Ansprechpartner, wenn du Arbeitslosengeld beziehst und einen Gründungszuschuss beantragen möchtest. Das Jobcenter Weißenburg-Gunzenhausen ist verantwortlich, falls du Bürgergeld erhältst und über das Einstiegsgeld nachdenkst. Deine Vermittlungsfachkraft entscheidet, ob der Gutschein für dich infrage kommt – und damit, ob das Coaching für dich kostenlos ist.
Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan sowie die Planung von Rentabilität und Liquidität. Falls du einen Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld beantragst, ist zusätzlich eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Sie ist nicht Teil des Coachings selbst, sondern kommt von einer externen Instanz, die allein über die Bewertung entscheidet. Der Ablauf beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch, danach erhältst du alle weiteren Unterlagen per E-Mail. Sobald der Gutschein vorliegt, kann das Coaching starten – ohne zusätzliche Kosten für dich.

