Gründen im Landkreis Ansbach
Im Landkreis Ansbach leben rund 188.000 Einwohnerinnen und Einwohner auf einer Fläche von knapp 2.000 Quadratkilometern. Die größten Städte wie Feuchtwangen, Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber liegen ebenso wie kleinere Gemeinden wie Aurach oder Dürrwangen oft weit auseinander. Wer sich hier selbständig machen will, muss nicht zusätzlich Zeit und Aufwand für Anfahrten zu Beratungsterminen einplanen. Das Gründungscoaching findet ausschließlich online statt – du kannst von überall aus teilnehmen, ob du in Herrieden, Neuendettelsau oder einer der vielen kleineren Ortschaften wohnst. Es gibt keine Wartezeiten auf Termine vor Ort, und du sparst dir die Wege zu einer Geschäftsstelle, die möglicherweise in einer anderen Stadt liegt.
Der Landkreis grenzt an mehrere Nachbarkreise wie den Main-Tauber-Kreis, den Ostalbkreis oder den Landkreis Roth. Auch wenn du in einer Gemeinde nahe der Kreisgrenze lebst, etwa in Schnelldorf oder Schillingsfürst, ändert das nichts an der Zuständigkeit der Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg oder des Jobcenters Ansbach. Beide Stellen entscheiden unabhängig voneinander, ob sie den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bewilligen. Das Coaching selbst ist bundesweit möglich und nicht an einen bestimmten Landkreis gebunden, sodass du dich nicht auf lokale Angebote beschränken musst.
Wer entscheidet über die Förderung im Landkreis Ansbach? Ob du den AVGS für das Coaching bekommst, hängt davon ab, bei welcher Stelle du aktuell gemeldet bist. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Ansbach-Weißenburg zuständig. Bezieher von Bürgergeld wenden sich an das Jobcenter Ansbach. Dort klärst du mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob der Gutschein für dich infrage kommt. Die Entscheidung trifft allein die Behörde – weder das Jobcenter noch die Agentur für Arbeit sind an Vorgaben gebunden. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens abbildet. Das Coaching ist als Maßnahme nach § 45 SGB III anerkannt und wird von einem AZAV-zugelassenen Bildungsträger durchgeführt. Es gibt keine Präsenztermine, alle Sitzungen finden per Video statt. Der erste Schritt ist ein kostenloses Erstgespräch, in dem du erfährst, wie das Coaching abläuft und welche Unterlagen du für den Antrag auf den Gutschein benötigst. Die Unterlagen erhältst du anschließend per E-Mail, damit du sie bei deiner Vermittlungsfachkraft einreichen kannst.

