Gründen im Landkreis Bayreuth
Du möchtest dich im Landkreis Bayreuth selbständig machen und suchst nach einer Förderung für dein Vorhaben? Im ersten Schritt klärst du mit deiner Vermittlungsfachkraft, ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) bekommst. Der Gutschein übernimmt die Kosten für ein Gründungscoaching, das dich auf die Selbständigkeit vorbereitet. Ob du den AVGS erhältst, entscheidet allein die Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof oder das Jobcenter Bayreuth – je nachdem, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld beziehst. Sobald der Gutschein vorliegt, kannst du mit dem Coaching beginnen, ohne selbst etwas zahlen zu müssen.
Wer im Landkreis Bayreuth für dich zuständig ist
Der Landkreis Bayreuth erstreckt sich über rund 1.274 Quadratkilometer und umfasst Städte und Gemeinden wie Pegnitz, Bindlach, Weidenberg oder Speichersdorf. Mit etwa 103.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Region ein wichtiger Wirtschaftsstandort in Oberfranken. Für Gründerinnen und Gründer bedeutet das: Die zuständigen Stellen kennen die lokalen Gegebenheiten und können dich gezielt unterstützen. Wenn du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof deine Anlaufstelle. Sie entscheidet auch über den Gründungszuschuss, falls du eine finanzielle Förderung für den Start in die Selbständigkeit beantragen möchtest. Beziehst du Bürgergeld, wendest du dich an das Jobcenter Bayreuth, das über das Einstiegsgeld entscheidet.
An den Landkreis Bayreuth grenzen unter anderem die Landkreise Kulmbach, Hof und Bamberg sowie die kreisfreie Stadt Bayreuth. Diese Nähe zu anderen Regionen kann für Gründerinnen und Gründer interessant sein, wenn sie ihr Geschäftsgebiet ausweiten möchten. Das Coaching hilft dir dabei, solche Überlegungen in deinen Businessplan einzubauen. Es findet ausschließlich online statt und umfasst die Erstellung eines Businessplans sowie eine Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität abbildet. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Die Stellungnahme ist notwendig, wenn du einen Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld stellst.

