Gründen im Landkreis Hof
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Hof?
Wenn du im Landkreis Hof lebst und dich selbständig machen möchtest, hängt dein erster Schritt davon ab, welche Leistung du bekommst. Bekommst du Arbeitslosengeld, ist die Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof für dich zuständig. Sie entscheidet auch, ob du den Gründungszuschuss erhalten kannst. Falls du Bürgergeld beziehst, ist das Jobcenter Hof deine Anlaufstelle. Hier wird geprüft, ob das Einstiegsgeld für dich infrage kommt. Beide Stellen können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem du ein kostenloses Gründungscoaching in Anspruch nehmen kannst.
Der Landkreis Hof erstreckt sich über rund 893 Quadratkilometer und zählt etwa 92.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Ob du in Münchberg, Rehau, Helmbrechts oder einer der kleineren Gemeinden wie Gattendorf oder Töpen wohnst – die Zuständigkeit bleibt dieselbe. Die Agentur für Arbeit Bayreuth-Hof und das Jobcenter Hof sind die einzigen Stellen, die über eine Förderung entscheiden. Ein Gespräch mit deiner Vermittlungsfachkraft klärt, ob du den AVGS erhältst und wie es weitergeht.
Online-Coaching für Gründerinnen und Gründer im Landkreis Hof
Mit dem AVGS kannst du ein Einzelcoaching starten, das vollständig online per Video stattfindet. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, also die Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Das Coaching ist für dich ohne eigene Kosten, da es über den AVGS abgedeckt wird. Du vereinbarst zunächst ein kostenloses Erstgespräch, in dem du alle Unterlagen erhältst. Anschließend beantragst du den Gutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der AVGS vorliegt, kann das Coaching beginnen. Da es keine Termine vor Ort gibt, ist das Angebot für alle Gründerinnen und Gründer im Landkreis Hof gleich zugänglich – egal, ob du in Naila, Schwarzenbach an der Saale oder einer der anderen Gemeinden lebst.

