Gründen in Weiden i.d. OPf.
Wer in Weiden i.d. OPf. für deine Gründung zuständig ist
Wenn du in Weiden i.d. OPf. lebst und dich selbständig machen möchtest, hängt dein erster Schritt davon ab, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Für Arbeitslosengeld ist die Agentur für Arbeit Weiden zuständig. Dort kannst du auch den Gründungszuschuss beantragen, wenn du die Voraussetzungen erfüllst. Falls du Bürgergeld erhältst, ist das Jobcenter Neustadt-Weiden deine Anlaufstelle. Hier kann das Einstiegsgeld eine Option sein. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dich mit einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) fördern. Den Gutschein brauchst du, um das kostenlose Gründungscoaching zu nutzen.
In Weiden i.d. OPf. mit seinen rund 42.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gibt es keine Termine vor Ort für das Coaching. Es findet ausschließlich online statt. Das bedeutet, du kannst von zu Hause aus teilnehmen, ohne Anfahrtswege oder Wartezeiten. Die Agentur für Arbeit Weiden und das Jobcenter Neustadt-Weiden sind jedoch vor Ort erreichbar, falls du Fragen zur Antragstellung hast oder Unterstützung beim Ausfüllen der Unterlagen benötigst.
Was das Coaching für Gründerinnen und Gründer in Weiden i.d. OPf. bedeutet
Mit dem AVGS der Agentur für Arbeit Weiden oder des Jobcenters Neustadt-Weiden kannst du ein Einzelcoaching starten, das dich auf die Selbständigkeit vorbereitet. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die aus einer Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau besteht. Das ist wichtig, um später den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragen zu können. Für den Antrag brauchst du außerdem eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Diese wird nicht von der GRÜNDERgo ausgestellt, aber du erhältst sie inklusive von einer unabhängigen fachkundigen Stelle.
Das Coaching ist für dich komplett kostenlos, wenn du den AVGS bekommst. Du musst nur den Gutschein bei deiner Vermittlungsfachkraft in der Agentur für Arbeit Weiden oder im Jobcenter Neustadt-Weiden beantragen. Ob du ihn erhältst, entscheidet allein die Behörde. Ein kostenloses Erstgespräch gibt dir die Möglichkeit, alle Fragen zu klären, bevor du dich festlegst. Danach bekommst du die Unterlagen per E-Mail und kannst direkt loslegen.

