Gründen im Landkreis Fürth
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Fürth, Land?
Im Landkreis Fürth gibt es zwei Wege, wenn du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst und dich selbständig machen willst. Entscheidend ist, welche Leistung du erhältst: Wer Arbeitslosengeld I bezieht, wendet sich an die Agentur für Arbeit Fürth. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld bekommst, ist das Jobcenter Fürth, Land dein Ansprechpartner. Hier kann das Einstiegsgeld eine Option sein. Beide Stellen entscheiden allein, ob sie dich fördern – und ob du einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhältst. Mit diesem Gutschein kannst du ein kostenloses Gründungscoaching in Anspruch nehmen, das von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter bezahlt wird.
Der Landkreis Fürth erstreckt sich über rund 307 Quadratkilometer und zählt etwa 118.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Die größten Städte und Gemeinden sind Zirndorf, Oberasbach, Stein und Cadolzburg. Egal, ob du in Langenzenn, Roßtal oder einer kleineren Gemeinde wie Ammerndorf oder Tuchenbach lebst – die Zuständigkeit für deinen AVGS bleibt dieselbe. Die Agentur für Arbeit Fürth ist für alle da, die Arbeitslosengeld erhalten, während das Jobcenter Fürth, Land für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger zuständig ist.
Online-Coaching – so funktioniert es für Gründerinnen und Gründer im Landkreis
Das Einzelcoaching findet ausschließlich online per Video statt. Es gibt keine Termine vor Ort, und du brauchst kein Büro in deiner Nähe. Im Coaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die Rentabilität und Liquidität deines Vorhabens umfasst. Falls du den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld beantragst, ist eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Plans erforderlich. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung.
Der Ablauf ist einfach: Nach einem kostenlosen Erstgespräch erhältst du die notwendigen Unterlagen per E-Mail. Anschließend beantragst du den AVGS bei deiner Vermittlungsfachkraft. Sobald der Gutschein vorliegt, beginnt das Coaching. Da alles online abläuft, spielt es keine Rolle, ob du in Veitsbronn, Wilhermsdorf oder einer anderen Gemeinde im Landkreis Fürth wohnst. Die Förderung ist bundesweit gültig, und du kannst das Coaching von überall aus nutzen.

