Gründen im Landkreis Forchheim
Wer ist für dich zuständig – Agentur für Arbeit oder Jobcenter Forchheim?
Im Landkreis Forchheim gibt es zwei Wege, wie du an ein kostenloses Gründungscoaching kommst. Entscheidend ist, ob du Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommst. Falls du Arbeitslosengeld erhältst, ist die Agentur für Arbeit Bamberg-Coburg für dich zuständig. Dort kannst du den Gründungszuschuss beantragen. Falls du Bürgergeld beziehst, wendest du dich an das Jobcenter Forchheim, das über das Einstiegsgeld entscheidet. Beide Stellen können dir einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ausstellen, mit dem das Coaching für dich kostenlos wird.
Der Gutschein ist die Voraussetzung, um das Einzelcoaching zu beginnen. Ob du ihn bekommst, hängt von deiner persönlichen Situation ab. Die Entscheidung trifft allein die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Dort klärst du auch, welche Unterlagen du für den Antrag brauchst. Ein Erstgespräch mit uns gibt dir vorab Klarheit, wie der Ablauf funktioniert und was dich im Coaching erwartet.
Online-Coaching – flexibel für Gründerinnen und Gründer im gesamten Landkreis
Der Landkreis Forchheim erstreckt sich über rund 643 Quadratkilometer und umfasst 29 Städte und Gemeinden, von Forchheim mit über 33.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bis zu kleineren Orten wie Hiltpoltstein oder Kleinsendelbach. Egal, ob du in Ebermannstadt, Gräfenberg oder einer der anderen Gemeinden lebst – das Online-Coaching ermöglicht dir eine Teilnahme ohne lange Anfahrten. Auch die angrenzenden Landkreise Bamberg, Bayreuth, Erlangen-Höchstadt und Nürnberger Land sind schnell erreichbar, falls du später einmal dorthin expandieren möchtest.
Das Coaching findet ausschließlich online per Video statt. Das bedeutet für dich: Du kannst von überall im Landkreis Forchheim teilnehmen, ohne Termine vor Ort koordinieren zu müssen. Im Einzelcoaching erarbeitest du deinen Businessplan und die Finanzplanung, die für den Antrag auf Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld nötig sind. Dazu gehören die Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, die du Schritt für Schritt mit deinem Coach besprichst.
Für den Antrag auf Förderung brauchst du eine Stellungnahme zur Tragfähigkeit deines Vorhabens. Im Coaching arbeitest du mit deinem Coach an einem Geschäftskonzept, das darauf ausgerichtet ist, die Prüfung einer fachkundigen Stelle zu bestehen. Die Stellungnahme selbst ist für dich inklusive und kommt bewusst von einer unabhängigen fachkundigen Stelle, nie von deinem eigenen Coach. Merkt die Stelle noch Lücken an, arbeitest du sie mit deinem Coach nach. So hat dein Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter das Gewicht einer neutralen Prüfung. Wie sie ausfällt, entscheidet allein diese Stelle. Das Coaching selbst ist AZAV-zertifiziert und wird als Maßnahme „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“ nach § 45 SGB III angeboten.

